Knotentafel
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Grundanker GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Grundanker GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Beratungs- und Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Datenschutz, IT-Governance und Informationssicherheit.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben.
(5) Diese AGB gelten auch für künftige Verträge über Beratungs- und Dienstleistungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass der Auftragnehmer nochmals auf sie hinweisen müsste.
(6) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss; Laufzeit
(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im zumutbaren Umfang vorbehalten.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
(3) Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Vertragsjahres.
§ 3 Leistungserbringung und -umfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag bzw. der Leistungsbeschreibung.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Er ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Pflichten qualifizierter Dritter zu bedienen.
(3) Die Leistungen des Auftragnehmers stellen keine Rechtsberatung dar, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
§ 4 Leistungsfristen/Meilensteine
(1) Leistungsfristen und Meilensteine werden individuell vereinbart. Sofern der Auftragnehmer verbindliche Fristen nicht einhalten kann, informiert er den Auftraggeber unverzüglich.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der befugt ist, die im Rahmen der Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den durch die Verzögerung entstandenen Mehraufwand zu berechnen.
§ 6 Vergütung und Abrechnung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der vereinbarten Stunden- oder Tagessätze.
(2) Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 7 Zahlungsbedingungen/Kosten/Aufrechnung
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
§ 8 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder Fertigstellungsmeldung abzunehmen.
(2) Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb der genannten Frist und hat der Auftraggeber keine wesentlichen Mängel gerügt, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 9 Geheimhaltung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Vertragspartei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte; Veröffentlichung
(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Konzepte, Gutachten und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Dem Auftraggeber wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt.
(2) Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 11 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass seine Leistungen dem vertraglich vereinbarten Umfang und der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen.
(2) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme, sofern nicht zwingend gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.
§ 12 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers -- gleich aus welchem Rechtsgrund -- ausgeschlossen.
§ 13 Exportkontrolle
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die einschlägigen Export- und Importkontrollvorschriften zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe von Informationen, Software und Technologie, die im Rahmen dieses Vertrages übermittelt werden.
§ 14 Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Kiel, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 15 Datenschutzhinweis
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Durchführung des Vertrages. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, insbesondere zu den Rechten der betroffenen Personen, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter grundanker.de/datenschutz.