Datenschutzbeauftragter
Unternehmen mit 20+ Mitarbeitern müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, der die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze unterstützt.
Datenschutzberatung
Ein umfassender Überblick über die Anforderungen an den betrieblichen Datenschutz.
Datenschutz und Datensicherheit sind für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen unabhängig von ihrer Größe von erheblicher Bedeutung. Der Schutz umfasst die Wahrung der Grundrechte auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung aller Personen, einschließlich der Mitarbeiter und Kunden.
Unternehmen verfügen in der Regel über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind. Beispiele hierfür sind Produktionsmethoden, Insiderinformationen, Formeln und Konstruktionszeichnungen. Mitarbeiter mit Zugang müssen die Vertraulichkeit durch Arbeitsverträge und externe Dienstleistungsvereinbarungen wahren.
Der Schutz personenbezogener Daten umfasst Informationen über Personen wie Bewerber, Mitarbeiterdaten, Kundenbeziehungsmanagementsysteme und Lieferantendatenbanken. Er verhindert den unbefugten Zugriff auf solche Informationen.
Moderne Arbeitsprozesse finden digital statt und setzen Systeme Cyberangriffen, Ransomware und Diebstahl aus. Unzureichende IT-Sicherheit birgt das Risiko von Datenverlusten. Wenn personenbezogene Daten kompromittiert werden, können Meldepflichten gegenüber Behörden und Betroffenen bestehen.
Ein angemessenes Schutzniveau gilt gleichermaßen unabhängig von Unternehmensgröße oder Umsatz. Personenbezogene Daten, Geschäftsinformationen, IT-Systeme und Einrichtungen erfordern gleichwertigen Schutz.
Technische Maßnahmen allein sind jedoch nicht ausreichend. Der menschliche Faktor und organisatorische Schutzmaßnahmen sind ebenso wichtig. Geschulte, zuverlässige Mitarbeiter, die gesunden Menschenverstand und Wachsamkeit anwenden, sind unerlässlich.
Grundlegende Bausteine für einen wirksamen Datenschutz.
Unternehmen mit 20+ Mitarbeitern müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, der die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze unterstützt.
Interne Handbücher dokumentieren organisatorische und technische Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften.
Dokumentation aller Verarbeitungsaktivitäten personenbezogener Daten einschließlich Erhebung, Übermittlung, Verwaltung, Sicherung und Löschung.
Bei der Auswahl von Dienstleistern muss die rechtmäßige Datenverarbeitung durch entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge sichergestellt werden.
Besucher erhalten Datenschutzinformationen. Websites und Social-Media-Konten erfordern spezifische, präzise formulierte Datenschutzerklärungen.
Auskunftsersuchen, Löschanfragen und Beschwerden erfordern fristgerechte Antworten innerhalb eines Monats.
Empfohlene Maßnahmen für einen wirksamen Datenschutz.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung eines wirksamen Datenschutzes in Ihrem Unternehmen.