Datenschutzbeauftragter
Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist nicht immer verpflichtend. Diese Rolle kann durch geschulte interne Mitarbeiter oder einen externen Beauftragten besetzt werden.
Datenschutzberatung
Besondere Anforderungen an den Umgang mit Gesundheitsdaten.
Gesundheitsdaten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten und erfordern eine sorgfältige Handhabung in medizinischen Praxen wie Arztpraxen, medizinischen Zentren und Krankenhäusern. Diese Verpflichtung ergibt sich sowohl aus der ärztlichen Schweigepflicht als auch aus den Datenschutzanforderungen der DSGVO und des BDSG.
Grundlegende Bausteine für einen wirksamen Datenschutz.
Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist nicht immer verpflichtend. Diese Rolle kann durch geschulte interne Mitarbeiter oder einen externen Beauftragten besetzt werden.
Patientinnen und Patienten sollten beim ersten Praxisbesuch eine Patienteninformation zum Datenschutz erhalten und eine schriftliche Einwilligung erteilen.
Dokumentation aller Datenverarbeitungsaktivitäten einschließlich Erhebung, Weitergabe, Verwaltung, Sicherung und Löschungsverfahren.
Internes Handbuch zur Dokumentation organisatorischer und technischer Schutzmaßnahmen.
Regelmäßige Überprüfung der Auftragsverarbeitungsverträge bei Auslagerung von Tätigkeiten oder IT-Dienstleistungen.
Empfohlene Maßnahmen für einen wirksamen Datenschutz.
Wir beraten Sie gerne zum Datenschutz in Ihrer medizinischen Einrichtung.